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Fachbereich

 Verkehrsrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall oder wurden geblitzt?

Sie haben ein Auto gekauft oder verkauft und jetzt Probleme? 

 

All diese Fälle und noch viele mehr sind im Verkehrsrecht angesiedelt. Denn das Verkehrsrecht umfasst alle Vorschriften und Rechtsnormen, die sich mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern beschäftigen. Es ist sehr komplex, denn es setzt sich aus verschiedenen Gesetzen sowie Vorschriften des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts zusammen.

(Verkehrs-) Unfall

 

Im Rahmen des Verkehrshaftungsrechts übernehmen wir für Sie die Schadenregulierung aus einem Verkehrsunfall mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer. D.h. wir nehmen Einblick in die polizeiliche Unfallakte, melden den Unfall und den Umfang des entstandenen Schadens dem Versicherer, überprüfen Kürzungen durch den Versicherer und klagen zu Unrecht vorgenommene Kürzungen ein.

Ergänzend hierzu machen  wir im Rahmen des Verkehrsversicherungsrechts Ihre Ansprüche gegenüber Ihren eigenen Kasko- und/ oder Unfallversicherern geltend. Haben Sie gewusst, dass hier ggf. die in einem Kreditkartenvertrag inkludierte Unfallversicherung greifen kann?

Kfz- Kauf und Kfz-Reparatur

Wir setzen Ihre Ansprüche aus einem Kfz-Kaufvertrag oder  Reparaturvertrag sowohl außergerichtlich und falls erforderlich auch gerichtlich durch. 

Sind Sie Käufer eines Kfz oder haben Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lassen,  machen wir z.B. Ihre  Ansprüche auf Herausgabe des Fahrzeugs inkl. der Fahrzeugpapiere sowie Ihre  Ansprüche aufgrund eines oder mehrerer Mängel geltend.

Sind Sie hingegen Verkäufer eines Kfz oder haben sie ein Kundenfahrzeug repariert, übernehmen wir für Sie u.a. die Abwehr von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen. Außerdem treiben wir für Sie offene Forderungen ein. 

Verkehrsdelikte und Führerschein

Bei Verkehrsdelikten wird zwischen Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten unterschieden. „Kleine“ Verkehrssünden wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, Misachtung von Verkehrszeichen usw. werden als Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Geldbußen, Fahrverboten und Punkten in Flensburg geandet. Schwerwiegendere Verstöße wie Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung, Trunkenheit im Verkehr usw. werden hingegen mit  Freiheits- oder Geldstrafen und oft auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft.

 

Werden Sie einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder einer Verkehrsstraftat bezichtigt, sollten Sie keine Zeit verlieren. Die Frist für Rechtsmittel gegen Bußgeldbescheide und Strafbefehle beträgt lediglich zwei Wochen.

unsere Spezialistin für Verkehrsrecht

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Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

- Lehrbeauftragte für Arbeits- und Zivilrecht

  am Lehrinstitut Rosenheim

- Anwaltszulassung: 2011

Kontakt

+49 8031 200 9 200

Hier können Sie einen Verkehrsunfall einreichen

Bitte senden Sie uns alle Unterlagen, Belege und Fotos, die Sie bereits zu Ihrem Unfall vorliegen haben und veranlassen Sie die Zusendung des Schadensgutachtens direkt an uns.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung
Wurde Ihr Fahrzeug sichrheitsübereignet?
Besteht eine Vorsteuerabzugsberechtigung für KFZ (für Untenehmer)?
Wurde bereits ein Sachverständigengutachten beauftragt
Voraussichtlicher Schadenumfang
Wurden Sie, der Fahrer oder Beifahrer verletzt?
Wurden mitgeführte Gegenstände beschädigt oder zerstört?
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