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Fachbereich

Mietrecht

Mietrecht

Sie haben Streit mit Ihrem Mieter bzw. Vermieter oder Fragen zu Ihren mietvertraglichen Rechten und Pflichten? Wir beraten Sie gerne und vertreten die rechtlichen Interessen beider Seiten sowohl im Rahmen privater als auch im Rahmen gewerblicher Miet- und Pachtverhältnisse.

 

 

Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter betrifft den existenziellen Lebensbereich der Menschen. Dies gilt natürlich in erster Linie für Mietverhältnisse über Wohnraum. Aber auch Miet- und Pachtverhältnisse über Grundstücke, Geschäftsräume oder bewegliche Sachen sind oftmals von zentraler Bedeutung für Privatpersonen und Unternehmer. Nicht selten kommt es daher zu Meinungsverschiedenheiten über die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Das Mietrecht schafft einen gesetzlichen Rahmen für die Ausgestaltung verschiedener Arten von Mietverträgen und dient zur Lösung von Konflikten über folgende Themen:

 

  • Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen

  • Entrichtung von Miete, Nebenkosten und Kaution

  • Mietminderung bei Sach- oder Rechtsmängeln der Mietsache

  • Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters bei Mängeln

  • Mieterhöhungen durch Staffelmiete, Indexmiete oder Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete

  • Rechtmäßigkeit von Betriebskostenabrechnungen

  • Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache

  • Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

  • Bauliche Veränderungen durch den Mieter

  • Durchführung von Schönheitsreparaturen

  • Gebrauchsüberlassung an Dritte (Untervermietung)

  • Betreten der Mieträume durch den Vermieter zu Besichtigungszwecken

  • Durchsetzung des Vermieterpfandrechts

  • Mietrechtliche Abmahnungen

  • Beendigung von Miet- und Pachtverträgen durch ordentliche Kündigung (z.B. wegen Eigenbedarfs), außerordentliche Kündigung (z.B. wegen Zahlungsverzugs) oder Aufhebungsvertrag

  • Widerspruchsrecht des Mieters gegen die Kündigung aus sozialen Härtegründen

  • Schadensersatzansprüche des Vermieters bei nicht vertragsgemäßer Rückgabe der Mietsache

  • Anspruch des Mieters auf Kautionsrückzahlung

  • Besonderheiten bei Werkmiet- und Werkdienstwohnungen (Schnittstelle zum Arbeitsrecht)

 

Zu all den vorgenannten Themen beraten und vertreten wir sowohl Privatpersonen als auch Firmen. Dies gilt einerseits für den außergerichtlichen Bereich, andererseits aber auch für die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen vor den zuständigen Zivilgerichten, z.B. im Rahmen von Zahlungsklagen oder Räumungsprozessen. Zusätzlich führen wir, sofern erforderlich, anschließend auch das Zwangsvollstreckungsverfahren für Sie durch.

unser Spezialist für Mietrecht

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- Anwaltszulassung: 2019

Kontakt

+49 8031 200 9 200

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