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Fachbereich

Arbeitsrecht

Sie brauchen Unterstützung als Arbeitnehmer oder Betriebsrat oder aber als Geschäftsführer, Vorstand, Geschäftsführender Direktor oder Arbeitgeber zu einem Arbeitsverhältnis oder im Betrieb?

Arbeitsrecht

Das Zusammenleben in der Arbeitswelt betrifft die Menschen unmittelbar und persönlich – von der Begründung über die Ausgestaltung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus geht es um die Organisation des Betriebs, das Verhältnis des Arbeitgebers zur Belegschaft, den Betriebsrat, seine Konstitution, Aufgaben und Rechte sowie um tarifvertragliche Einflüsse. Arbeitsrecht dient zur Lösung von Konflikten, aber auch zur Gestaltung des Lebens der Menschen im Betrieb.

 

Beispiele:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen

  • Fragen zum Verdienst, Urlaub, Krankheit, Entgeltfortzahlung

  • Sonderregeln für schwangere Frauen, Mütter, Väter, Jugendliche, schwerbehinderte Menschen

  • Arbeitszeitrecht, Arbeitsschutz und Betriebssicherheit

  • Kündigung und andere Formen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

  • Gründung und Wirken eines Betriebsrats, Erarbeitung, Begründung, Änderung und Beendigung von Betriebsvereinbarungen

  • Interessensausgleich und Sozialplan

  • Einigungsstellen

  • Betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten und Beschlussverfahren

  • Regelung tariflicher Angelegenheiten

  • Tarifverhandlungen

  • Regelungen zu Geschäftsführern, Vorständen, geschäftsführenden Direktoren

  • Direktoren

  • Streitigkeiten mit oder unter Organvertretern von Gesellschaften

 

In der Praxis geht es um die Beratung und außergerichtliche Vertretung von Firmen, Gesellschaften, Organvertretern aber vor allen Dingen auch von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Betriebsräten im Rahmen von Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei der Regelung betriebsverfassungsrechtlicher Angelegenheiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber und tarifvertraglicher Angelegenheiten.

 

Formelle Verfahren betreffen Regelungen mit dem Integrationsamt, Gewerbeaufsichtsamt, die Durchführung von Einigungsstellen bis hin zur Prozessvertretung bei den Arbeitsgerichten in Urteils- und Beschlussverfahren sowie bei den Landgerichten in Verfahren mit Gesellschaftsorganen.

unsere Spezialisten für Arbeitsrecht

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- Dozent im Rahmen

anwaltlicher Fortbildung

  auf dem Gebiet des Arbeitsrechts

Vorsitzender des Fachausschusses 

Arbeitsrecht I bei der

Rechtsanwaltskammer München

- Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht

am Lehrinstitut Rosenheim

- Anwaltszulassung: 1989

Kontakt

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Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

- Lehrbeauftragte für Arbeits- und Zivilrecht

  am Lehrinstitut Rosenheim

- Anwaltszulassung: 2011

Kontakt

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- Anwaltszulassung: 2019

Kontakt

+49 8031 200 9 200

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